AGB

vom Hotel Forellenhof

Sehr geehrter Gast,
gerne teilen wir Ihnen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen mit.

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unterorder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.

4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7. Das Hotel hat Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht auf die eingebrachten Sachen des Gastes. Anstelle der Barzahlung kann die Rechnungsregulierung auch durch EC Karte, alternativ durch American Express oder Mastercard oder Visacard Kreditkarten erfolgen. Kreditkarten werden bis 5.000,00 Euro akzeptiert.

8. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Bei Um/oder Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen, Arrangements werden in Rechnung gestellt:

  • Bis 10 Wochen vor Anreise: Keine Kosten
  • Bis 8 Wochen vor Anreise: Es können max. 25% der reservierten Zimmer kostenlos storniert werden. Bei darüber hinausgehenden Stornierungen werden 30% des voraussichtlichen Gesamtpreises fällig.
  • Ab 6 Wochen vor Anreise: Es werden 70% des voraussichtlichen Gesamtpreises fällig
  • Ab 4 Wochen vor Anreise: Es werden 80% des voraussichtlichen Gesamtpreises fällig.

5. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den Betrag zu bezahlen.

7. Um bei Gruppenbuchungen (ab 20 Personen) einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer verpflichtet, dem Hotel 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

8. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung

  • bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
  • ab 18.00 Uhr 100%.

Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Das Laden von Fahrrad-Akkus auf den Hotelzimmern ist NICHT erlaubt!

4. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Es gilt deutsches Recht.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Gerichtsstand ist Walsrode, als für den Betrieb zuständiges Amtsgericht.

IX. Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen, etc. ist weiterhin zu beachten

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, anderenfalls wird mindestens die bestellte Anzahl an Gedecken in Rechnung gestellt.

2. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.

3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel und kann u. U. zur Zahlung eines Korkgeldes führen.

4. Für Verlust und Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen.

5. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für die Beschädigung, der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die bei Auf oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis.

6. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung

Yoga and Beats Festival am 07.09.2024

Stadthalle Walsrode

Veranstalter

Hotel Forellenhof GmbH („Veranstalter“)

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite https://connfair.events/dp0ze1.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Ticket Plattform des Veranstalters möglich.

2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Anmeldung abschließen“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmer setzt voraus, dass der Teilnehmer in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.

2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmern schriftlich via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

3. Preise

3.1. Der in der Teilnahmebescheinigung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studenten, Mitglieder bestimmter Organisationen usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweis (Studentenausweis, Bestätigung der Universität, Angabe der Mitgliedsnummer) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt über die jeweils auf der Website angegebenen Wege. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig und spätestens am Veranstaltungstag.

4.2. Zahlung per Rechnung:
Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung nicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Veranstalter von dem Vertrag zurück, verliert der Teilnehmer damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.

4.3. Zahlung per Kreditkarte:
Bei der Zahlung per Kreditkarte (MasterCard, Visa) wird der Teilnehmer beim Zahlungsprozess aufgefordert die Kreditkartendaten einzugeben. Das zugehörige Kreditkartenkonto wird in der Folgezeit in Höhe des Ticketbetrags belastet.

4.4. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos,), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.

Bei einem ungerechtfertigten Chargeback (Rückbelastung) der Kreditkarte werden Bearbeitungskosten in Höhe von 40,00 EUR berechnet.

Im Falle der Rückbelastung ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten. Der Teilnehmer verliert damit seinen Anspruch auf Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

5. Widerrufsrecht

5.1. Widerrufsbelehrung

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Widerrufsrecht:
Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Ticket-ID eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten:

ADRESSE DES VERANSTALTERS

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangene Leistung sowie Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, hat er der Veranstalter insoweit Wertersatz zu leisten. Verpflichtung zur Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung und für den Veranstalter mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung
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5.2. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder die Teilnehmer die Leistungserbringung selbst veranlassen.

6. Rücktritt/Storno

6.1. Ein Rücktritt vom Vertrag außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts ist nicht möglich.

6.2. Wenn der angemeldete Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer bis zum 05.09.24 die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme schriftlich oder per E-Mail anzugeben. Für die Umpersonalisierung wird eine Servicegebühr von 15€ fällig.

Der Erwerb von Tickets zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt.

7. Nutzung der Räumlichkeiten

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, eine etwaig in den Räumlichkeiten des Veranstalters bestehende Haus- und Nutzungsordnung zu beachten.

7.2. Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnehmerzahl einzelner Kurse entsprechend der Kapazität der Räume zu begrenzen. Dem Kunden ist bewusst, dass die Teilnehmerzahlen der vom Veranstalter angebotenen Kurse teilweise Schwankungen unterliegen. Ein Anspruch des Kunden auf Teilnahme an einem Kurs besteht nicht, wenn die vom Veranstalter festgesetzte Teilnehmerzahl erreicht ist.

3.5. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Kursleiter Folge zu leisten.​

8. Leistungen

8.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters.

8.2. Alle Referenten / Künstler erbringen ihre Dienstleistung selbst. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind auf der Homepage beschrieben und dem Teilnehmer bekannt.

8.3. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Lehrer, Künstler oder Künstlergruppen um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Lehrer, Künstler oder Künstlergruppen bestehen nicht.

8.4. Änderungen der Programminhalte und der Referenten/Künstler aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Referenten/Kursleiter nicht zu vertretenden Umständen bleiben vorbehalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Über die jeweiligen Änderungen wird der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

8.5. Eine Änderung im Programm hat keine Auswirkungen auf die greifenden Stornoregelungen.

8.6.  Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

9. Absage der Veranstaltung

9.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

9.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet.

10. Urheber- und andere Rechte

10.1. Die Kurse und etwaige ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

10.2. Fotoaufnahmen sind generell gestattet. Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind gestattet, sofern sie die Dauer von 10 Minuten nicht überschreiten.

11. Bildmaterial/Fotografien

11.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien und auf den eigenen Social Media Kanälen zu nutzen.

12. Haftung

12.1 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die gesundheitlichen Voraussetzungen des Kunden für die Teilnahme an den Kursen zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, das Angebot des Veranstalters nur in Anspruch zu nehmen, wenn er sicherstellen kann, dass die medizinische Unbedenklichkeit gegeben ist. Er verpflichtet sich, diese Unbedenklichkeit in Zweifelsfällen durch die ihn behandelnden Ärzten feststellen zu lassen.

12.2. Eigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn sie vom Veranstalter ausdrücklich und schriftlich als zugesichert bezeichnet werden. Der Veranstalter leistet keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden mit der Teilnahme an Yogakursen gewünschten Ziele erreicht werden.

12.3. Der Veranstalter haftet

  • bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
  • im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

12.4. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für

  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
  • Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

12.5. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

12.6. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist  – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Walsrode.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

13.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

KONTAKT

Ringhotel Forellenhof
Hünzingen 3
29664 Walsrode

Telefon: 05161 9700
Fax: 05161 970123
E-Mail: info@forellenhof.de

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